FAQ - Häufig gestellte Fragen

Wie ist der Auftragsablauf?

Nachdem Sie eine Bestellung aufgegeben haben, erhalten
Sie zu Ihrem Auftrag passend, ein Formular zur Erfassung der zu den Berechnungen benötigten Daten.

Wie sollen die Erfassungsbögen und Grundrisse zu Ihnen geschickt werden?

Aus rechtlichen Gründen benötigen wir die Erfassungsbögen mit
Ihrer Unterschrift im Original. Grundrisse und Pläne können Sie uns entweder per Mail (an info@planwerker24.de) oder auf dem Postweg übersenden. Bitte beachten Sie, dass wir maßstabsgerechte (1:100 oder 1:50) Unterlagen zur Planung benötigen.

Warum ist die Heizlastberechnung Grundvoraussetzung für weitere Heizungsplanungen?

Bevor wir Heizflächen (Heizkörper, Fußbodenheizung, etc.) auslegen
können, wird die Heizlast des Gebäudes benötigt. Damit ist gewährleistet, dass die Heizflächen auch zum Gebäude passen und die entsprechend nötige Leistung bringen. 

Weder zu groß noch zu klein ausgelegte Heizflächen sind für einen optimalen Komfort und geringen Energiebedarf optimal.

Können Sie meine eigene Heizlastberechnung für die Auslegung der Heizkörper oder der Fußbodenheizung nutzen?

Theoretisch können wir diese nutzen, jedoch nicht zu dem im Shop
angebotenen günstigen Preis. 

Um weitere Berechnungen ausführen zu können, benötigen wir in unserer Software die Heizlast als Voraussetzung. Die Basisdaten aus Ihrer eigenen Heizlastberechnung können wir für die Berechnungen mit unserer Software jedoch übernehmen.

Kann ich mit Ihrer Planung tatsächlich einen Selbstbausatz zusammenstellen?

Ja, das geht. Wir haben schon mehrere tausend Bausätze
geplant. 

Voraussetzung für die Umsetzung eines Bausatzes mit unserer Planung ist, dass Sie sich mit der Materie auskennen oder jemanden an der Hand haben, der sich auskennt, damit das Material auch fachgerecht installiert wird. Denn die Planung
ist nur die Grundvoraussetzung einer Installation. In der Gesamtplanung ist ein
Materialauszug für das Rohrsystem enthalten. Die Übergänge zu Heizkörpern, Heizkessel, Armaturen oder Pumpengruppen können, je nach Hersteller, abweichen.
Der erstellte Materialauszug wird i. d. R. die benötigte Materialmenge nicht zu 100% abdecken. Doch in Verbindung mit unserer Planung können Sie Ihr Rohrsystem und Ihre Heizflächen fachgerecht installieren und haben einen Gesamtüberblick
über das System. Dadurch reduzieren sich unnötige Fahrten zum Baumarkt oder Bestellungen im Onlineshop.

Was wird beim hydraulischen Abgleich gemacht?

Wir berechnen für Sie den hydraulischen Abgleich entsprechend
Ihrer Angaben. Dazu erhalten Sie einen Erfassungsbogen, den Sie uns zusammen mit einem Grundriss und möglichst einem Schnitt vom Gebäude zurückschicken. 

Dann berechnen wir, je nach System, die benötigten Wassermengen und geben Ihnen die Einstellmengen für Heizkörper und Fußbodenheizung an. Sie stellen diese Werte dann an der Heizungspumpe, oder den Ventilen entsprechend ein.

Sind besondere Ventile beim hydraulischen Abgleich nötig?

Ja. Sie benötigen an den Heizkörpern einstellbare
Thermostatventile oder Durchflussmesser an der Fußbodenheizung für jeden Heizkreis. Damit können Sie die berechneten Wassermengen dann auch einfach einstellen. Wenn noch keine einstellbaren Thermostat- oder Durchflussventile installiert sind, können diese i. d. R. einfach nachgerüstet werden.

Erstellen Sie den hydraulischen Abgleich auch für Einrohrheizungen?

Nein, das können wir hier im Onlineshop nicht für Sie
durchführen. Hierfür benötigen wir genauere Informationen zum eingebauten Rohrsystem. Oftmals ist ein hydraulischer Abgleich bei einer Einrohrheizung nur bedingt oder gar nicht möglich.

Wenn Sie das Abwasser planen, wo beginnt die Planungsleistung?

Das Shop-Angebot beschränkt sich auf die Abwasserleitungen
innerhalb des Gebäudes. Abwasserleitungen unter dem Boden sind nicht enthalten.

Wann ist ein Lüftungskonzept nötig?

Die DIN 1946-6 legt das Lüftungskonzept fest und schreibt
folgendes vor:

Für Neubauten ist grundsätzlich ein Lüftungskonzept zu erstellen. Bei der Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes ist in den folgenden Fällen ein Lüftungskonzept notwendig:

Mehrfamilienhaus (MFH) - Wenn mehr als 1/3 der Fenster einer Nutzungseinheit ausgetauscht werden.

Einfamilienhaus (EFH) - Wenn mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche gedämmt wird.

Was ist ein Lüftungskonzept?

Lüftungskonzepte sollen in neuen und modernisierten
Gebäuden sicherstellen, dass ausreichend Luftaustausch stattfinden kann. Beim Lüftungskonzept wird die Frage gestellt, ob durch das klassische Fensterlüften der Bewohner, ausreichend frische Luft einströmen kann. Prinzipiell ist kann dies durch häufiges Lüften tatsächlich sichergestellt werden, wird jedoch rechtlich als unzumutbar eingestuft. Aus diesem Grund sind technische Lösungen gefragt, die ganz ohne Fensterlüften auskommen können. Wenn nicht ausreichend gelüftet wird, drohen Feuchtigkeitsschäden,
Schimmel und schlechte Atemluft.

Ich bin Fachpartner. Wie kann ich mich anmelden?

Als Fachpartner melden Sie sich wie alle Kunden an und geben, wenn vorhanden, Ihre USt. ID gleich mit an.

Anschließend senden Sie uns Ihre Gewerbeanmeldung zu. Dies können Sie entweder mit einer E-Mail an info@planwerker24.de oder per Fax an 07023/9498-130.

Im Folgenden stufen wir Sie umgehend in die entsprechende Fachpartnergruppe mit Ihrem Kundenrabatt ein.

Erstellen Sie auch Planungsleistungen außerhalb des Onlineshop-Angebots?

Ja, wir arbeiten auch außerhalb des Shops an Projekten. Hier
können wir komplexere Planungsleistungen im Bereich Heizung, Lüftung und Sanitär anbieten. Diese können Sie gerne bei uns anfragen. Wir erstellen Ihnen hierfür ein individuelles Angebot.